Unsere Honorare sind stets transparent und für unsere Auftraggeber nachvollziehbar. Die Honorierung wird im individuellen Gutachtenauftrag festgelegt.

Allgemeines & Richtlinien

Grundsätzlich orientieren wir uns für Markt-/Verkehrswertgutachten und Beleihungswertgutachten an der Honorarrichtlinie für Immobilienbewertung des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (b.v.s).

Die Vergütungen für Gerichtsaufträge bemessen sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).

Festhonorar & Retainer

In Abhängigkeit von den individuellen Auftragsgegebenheiten kann eine Individualvereinbarung mit einem Festhonorar getroffen werden, das sich an den vorgenannten Honorarrichtlinien orientiert.

Bei regelmäßiger Beauftragung treffen wir mit unseren Kunden individuelle Rahmenvereinbarungen.

Consulting

Für Beratungsdienstleistungen und andere über einen Zeitaufwand abzurechnende Tätigkeiten treffen wir individuelle Vereinbarungen.

Telefonisch oder via Mail. Wir sind für Sie da.